Eine (mit Führhündin) flog übers Kuckucksnest

Eine (mit Führhündin) flog übers Kuckucksnest

Assistenzhund-Verbot, Pipi-Verbot, Ultimatum und umstrittene Borderline-Diagnose: Eine blinde Patientin erhebt schwere Vorwürfe gegen die Rosengartenklinik in Bad Kissingen. Von Lothar Epe

Nach Lachen ist Michaela P. derzeit nicht zumute (Foto: Privat)

Nach Lachen ist Michaela P. derzeit nicht zumute (Foto: Privat)

Bert Bohla ist ein fröhlicher und unbeschwerter Zeitgenosse. Der blinde Aktivist und Vorsitzende von Lichtblicke e. V. hat eine Menge Humor. Wenn es aber um die Diskriminierung von blinden Menschen und ihren Führhunden geht, versteht der Mann mit dem Pferdeschwanz keinen Spaß. Bohla: „Ich habe ja schon einiges erlebt, aber da schlägt es dem Fass den Boden aus.“

Er meint die Erlebnisse von Michaela P. (vollständiger Name der Redaktion bekannt). Am 16. April 2014 hatte die 55-Jährige in der auf psychosomatische Erkrankungen spezialisierten Rosengartenklinik in Bad Kissingen (Bayern) wegen depressiver Verstimmungen eine stationäre Reha-Maßnahme angetreten. Diese hat sie vor einigen Tagen abgebrochen. Um sich selbst zu schützen, wie sie sagt. Sie fühlt sich zutiefst unmenschlich behandelt und massiv diskriminiert.

„Die Reha wurde inklusive Führhund genehmigt, aber als ich dann dort ankam, sollte meine Hündin von Anfang an nur über einen Hintereingang ins Zimmer und innerhalb der Klinik dieses Zimmer überhaupt nicht mehr verlassen. Ich sollte in der Klinik komplett ohne meine Führhündin herumlaufen. Der Chefarzt wollte mich dadurch gegen meinen ausdrücklichen Willen ,zu mehr Selbständigkeit‘ bewegen – was dem Sinn des Hilfsmittels Führhund komplett widerspricht“, sagt Michaela P.

Blindenführhund und Halter – eine untrennbare Einheit

Michaela mit ihrer Assistenzhündin "Schnecke" (Foto: Privat)

Michaela P. mit ihrer Assistenzhündin “Schnecke” (Foto: Privat)

Dazu findet Bohla, an dessen Verein sich Michaela P. gewandt hat, deutliche Worte: „Ich selbst habe mit Dr. Lux und dem anderen Chefarzt Dr. Beine telefoniert und beide dazu aufgefordert, das notwendige Hilfsmittel Führhund voll zu akzeptieren und in die Therapien mit zu integrieren. Daraufhin wurde mir von beiden zu erklären versucht, der Hund sei überhaupt kein notwendiges Hilfsmittel. Frau P. könne sich auch ohne den Hund und nur mit dem Langstock problemlos in der Klinik bewegen“.

Bohla widerspricht dieser Auffassung. Erstens stimme das so nicht, und zweitens könnten die Herren Therapeuten das überhaupt nicht beurteilen. Und sie hätten das auch gar nicht zu entscheiden: „Allein der Umstand, dass die Krankenkasse Michaela P. mit dem Hund als Hilfsmittel versorgt hat, dokumentiert bereits die Notwendigkeit“, so Bohla. Ein Führhund sei – genau wie jeder Assistenzhund – mit seinem Halter als untrennbare Einheit zu betrachten.

„Die Klinik ist dafür verantwortlich, die Abläufe in der Klinik so zu gestalten, dass der Blindenführhund als notwendiges Hilfsmittel voll akzeptiert und in die Behandlungen und Therapien ohne Einschränkung einbezogen wird“, betont Bohla.

Bert Bohla, blinder erster Vorsitzender des Vereins Lichtblicke e.V. (Foto: privat)

Bert Bohla, blinder erster Vorsitzender des Vereins Lichtblicke e.V. (Foto: privat)

Ein tierisches Therapiekonzept

Dabei sei die Vorgehensweise, was den Umgang mit Blindenführhunden angehe, innerhalb der Heiligenfeldkliniken durchaus unterschiedlich, so Michaela P.: „In der ebenfalls zu den Heiligenfeldkliniken gehörenden Luitpoldklinik, in der vor allem orthopädische Erkrankungen behandelt werden, wurde problemlos akzeptiert, dass ich während der Behandlung meine Führhündin dabei hatte.“

Auch in der Parkklink, ebenfalls eine Klinik der Heiligenfeldkliniken, sei das kein Problem gewesen. „Dort durfte ich zusammen mit meiner Führhündin auch den Shop und den Rezeptionsbereich nutzen. Und auch der Speisesaal war kein Problem.“

Umso erstaunlicher, dass das in der ebenfalls zu den Heiligenkliniken gehörenden Rosengartenklinik offensichtlich ein Problem darstellt. Interessanterweise haben sich die Heiligenfeldkliniken seit mindestens 2010 ein therapeutisches Konzept zugelegt, dass die Therapie mit Tieren innerhalb der zu den Heiligenfeldkliniken gehörenden Parkklinik, die sich ebenfalls um psychosomatische Erkrankungen kümmert, aber vor allem Privatpatienten behandelt, ausdrücklich einschließt.

Nun ist die Parkklinik nicht die Rosengartenklinik. Die eine behandelt vor allem Privatpatienten und die andere vorzugsweise gesetzlich Versicherte. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Mal eben Pipi machen? Nix da!

Es sollte aber noch schlimmer kommen, wenn man Michaela P.’s Version zugrunde legt: „Die Diskriminierung als blinder Mensch mit Führhund ist das eine. Das andere ist die unmenschliche Behandlung in der Rosengartenklinik.” Als die Frau für die Reha-Maßnahme ankommt und nach einer sehr langen Fahrt ohne austreten zu können auf die Toilette gehen will, sei ihr das durch den aufnehmenden Therapeuten zunächst schlicht verboten worden: „Ich sollte mich gefälligst nicht als Opfer darstellen. Erst nach mehrfacher dringender Bitte wurde mir gestattet, auf die Toilette zu gehen.“

Der zuständige Therapeut hätte dann gleich noch einmal klargestellt, dass ihre Führhündin außer in ihrem Zimmer nirgendwo im Haus erwünscht sei. Sie solle das akzeptieren, da sie sonst gleich wieder abreisen könne. „Mir wurde eine einwöchige Probezeit eingeräumt“, so Michaela P. Wenn sie das Ultimatum nicht akzeptieren würde, müsste sie sofort wieder abreisen.

„Ich habe ein ganzes Jahr auf die Genehmigung der Reha-Maßnahme gewartet. Diese Ungewissheit, ob ich nun bleiben darf oder nicht, sorgte bei mir für schlaflose Nächte. Das hatte zur Folge, dass ich mich bei den Therapiesitzungen nur sehr schlecht konzentrieren konnte“. Das sei für sie wie eine Art Schleudersitz gewesen: „Ständig hat das Damoklesschwert der drohenden Heimfahrt über mir gehangen.“

Schlimmer geht nimmer? Von wegen!

Es soll noch einen anderen schwerwiegenden Vorfall gegeben haben. Die 26jährige Tochter Anne erzählt: „Was ich am Freitag, den 2. Mai 2014, von meiner Mutter telefonisch erfahren habe, ist unglaublich. Allein diese Tatsache genügt, um festzustellen, dass in dieser Klinik einiges schief läuft und meine Mutter nicht sachgerecht behandelt wurde.“

Ihre Mutter habe sich wegen der aus ihrer Sicht nicht korrekten Behandlung bei ihrer Krankenkasse beschwert. Die Jurastudentin Anne, die gerade für Ihr Zweites Staatsexamen büffelt, berichtet: „Als unmittelbare Folge wurde meine Mutter durch Herrn Dr. Lux gegenüber der Krankenkasse als unglaubwürdig dargestellt.“ Frau P. – so zitiert Anne P. den Arzt – habe eine schwere Persönlichkeitsstörung (Borderline).

„Diese Indikation wurde am 2. Mai 2014 während einer Gruppensitzung gegenüber allen anderen anwesenden Patienten mitgeteilt. Und das ohne Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht. Einfach so und ungefragt. Einige der Patienten hatten sich unter anderem für meine Mutter und den Blindenführhund eingesetzt,“ zeigt sich Anne P. entsetzt.

Zuhause lässt sich Michaela P. von einem niedergelassenen Psychologen behandeln. Der habe aber inzwischen, so ist die Tochter überzeugt, fachlich fundiert festgestellt, dass die von der Klinik diagnostizierte Persönlichkeitsstörung bei ihrer Mutter gar nicht vorliege.

Ein Fall für den Bayerischen Landtag

Bohla von Lichtblicke e.V. ist daraufhin aktiv geworden: „Die Angelegenheit war vor wenigen Tagen schon Thema im Plenum des Bayrischen Landtags. Auch das Netzwerk ,Selbst aktiv‘ als Behindertenorganisation der SPD ist inzwischen mit der Angelegenheit befasst. Der Arbeitsstab der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung um die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Verena Bentele ist bereits informiert“.

Der von Michaela P. dazu autorisierte Bohla hat sich seinen Angaben zufolge in einem Telefonat mit der Klinik bisher vergeblich um Aufklärung bemüht: „Ich finde es sehr bedauerlich, dass es erst zu einer solchen Eskalation kommen musste und eine konstruktive Kommunikation mit den Mitarbeitern der Klinik im Sinne von Frau P. nicht möglich war“.

(RP)

ROLLINGPLANET hat die Rosengartenklinik mehrfach um eine Stellungnahme gebeten, um zu prüfen, ob der von uns geschilderte Sachverhalt richtig ist. Trotz einer telefonischen Zusage hat sich die Klinikleitung bisher nicht wie von ihr vorgeschlagen schriftlich zu dem Fall geäußert.

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